Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht – Wofür brauche ich die?

Betreuungsverfügung Vorsorgevollmacht, u. ä.

Betreuungsverfügung Vorsorgevollmacht: Es kann jeden treffen. Plötzlich ist man nicht mehr Herr seiner Sinne! Durch Unfall, Krankheit oder Alter sind Sie nicht mehr in der Lage, wichtige Dinge Ihres Lebens selbstbestimmt zu regeln und zu entscheiden.

 

Wer entscheidet dann für Sie und in Ihrem Sinne?

Mein Ehepartner, meine Kinder oder Geschwister kümmern sich dann um mich (denken viele). Das werden sie meist auch tun. Aber, dürfen diese auch Entscheidungen ohne Betreuungsverfügung Vorsorgevollmacht für Sie treffen?

 

Nein, es gibt keine automatische Vertretungsberechtigung durch Verwandte oder Familienangehörige!

 

Was ist die Folge daraus?

 

  • Es wird von Amts wegen ein Betreuer bestimmt. Das kann der Partner oder die Kinder sein. Sie müssen ohne Vorsorgevollmacht jedoch dem Amtsgericht gegenüber Rechenschaft ablegen
  • Der Ehepartner darf nicht über Konten des Betreuten verfügen, auch nicht über gemeinsame Konten
  • Es kann nicht über (auch gemeinsame) Geldanlagen oder andere Vermögenswerte verfügt werden
  • Über Auszahlungen von Versicherungsleistungen kann nicht verfügt werden

 

Gem. §§ 164ff  und §§ 662 ff BGB dürfen gültige Rechtsgeschäfte für volljährige Personen nur dann von anderen Personen durchgeführt werden, wenn eine gültige Vollmacht dafür vorhanden ist.

 

Betreuungsverfügung Vorsorgevollmacht sind notwendige Willenserklärungen, um die oben genannten Probleme zu vermeiden.

 

Die Betreuungsverfügung sorgt  für die Vermeidung einer gerichtlich angeordneten Betreuung durch einen fremden Dritten und regelt Ihre Vorgaben für eine mögliche Unterbringung hinsichtlich Ort und Art der Versorgung.

 

Die Vorsorgevollmacht regelt Ihre rechtliche Vertretung beispielsweise gegenüber Behörden, für Finanzen oder Ihre Aufenthaltsbestimmung.

 

Für Selbstständige ist zusätzlich zur Betreuungsverfügung Vorsorgevollmacht eine Unternehmervollmacht erforderlich. Diese kann die Betreuungsverfügung Vorsorgevollmacht beinhalten und wird um Ihr Gewerbe erweitert.

Möchten Sie mehr zu diesem Thema erfahren, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und finden Sie hier betreungsverfügung vorsorgevollmachtnoch mehr Informationen.

 

P. S.: Eine ordentliche und rechtlich gesicherte Regelung ist übrigens billiger als Sie wahrscheinlich denken!

Bildquellen

  • Betreuungsverfuegung Vorsorgevollmacht: Bildrechte beim Autor

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