Haben Sie schon alles geregelt, für den Fall, dass Sie nicht mehr über sich selbst bestimmen können?
Was ist eine Vorsorgevollmacht, was ist eine Betreuungsvollmacht und was ist eine Patiententenverfügung?
Eine Betreuungsvollmacht, Vorsorgevollmacht oder/ und Patientenverfügung helfen Ihnen und Ihren Angehörigen dabei, die richtigen von Ihnen gewünschten Maßnahmen zu treffen.
Auch gibt es keine automatische Vertretungsbefugnis von Ehegatten oder anderen Angehörigen. Ohne entsprechende Regelung durch eine wirksame Vorsorgevollmacht, muss ein Gericht einen Betreuer bestellen. Insbesondere bei Selbstständigen kann das im Ernstfall schnell zu Problemen führen. Beispielsweise, wenn der Ehegatte gesundheitlich nicht mehr geistig voll da ist oder plötzlich verstirbt. Ohne entsprechende Regelungen hat der hinterbliebene Ehegatte dabei oft kein Zugriffsrecht mehr auf geschäftliche Konten oder ähnliche wichtige Dinge!
Durch Krankheit, Unfall oder altersbedingte gesundheitliche Einbußen, treten oft schneller ein als man denkt und dann ist es häufig zu spät, um noch die geeigneten Maßnahmen zu erfgreifen.
Selbst wenn Regelungen in der Vergangenheit getroffen wurden, muss man diese regelmäßig überprüfen, ob sie noch rechtlich in Ordnung sind oder überhaupt noch den Realitäten entsprechen. Sind noch Vollmachten erteilt an Personen, die es gar nicht mehr gibt oder nicht mehr dem Wunsch des Vollmachtgebers entsprechen? Hat sich in der Rechtsprechung möglicherweise etwas geändert und „alte“ Verfügungen oder Vollmachten sind nicht mehr gültig. Mit dem einschließbaren Update- und Lagerungungsservice lassen sich Verfügbarkeit und dauerhafte Rechtssicherheit erreichen.
Informieren Sie sich rechtzeitig über die Möglichkeiten und Notwendigkeiten. Ein umfassendes Konzept für diesen Fall kostet Sie in der Erstellung dabei meist weniger als Sie wahrscheinlich denken!
Für ein Ehepaar ist die vollumfängliche Vorsorge inklusive Lagerung für das erste Jahr schon für unter € 400,– zu erreichen. Die sichere Lagerung und der Updateservice kosten ab dem zweiten Jahr eine überschaubare jährliche Gebühr. Darin enthalten ist dann auch meist bereits die Eintragung im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
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Was kosten Betreuungsvollmacht, Vorsorgevollmacht und die anderen notwendigen Vollmachten und Verfügungen?
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