Die Künstlersozialkasse als Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung

Die Künstlersozialkasse ist ein besonderer Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung, der die Altersvorsorge für selbstständige Künstler und Publizisten sicher stellen soll. Der Begriff Künstler und Publizisten kann hier mitunter recht weit gefasst sein. So gehören beispielsweise auch Grafiker, Graveure oder Literaturkritiker dazu.

Beitrag und Finanzierung der Künstlersozialkasse

Der Beitrag ist dabei gleich dem der gesetzlichen Rentenversicherung. Durch die oft sehr stark schwankenden Einkünften der künstlerischen Berufe, wird die Beitragsberechnung jedoch auf Jahresbasis für das folgende Jahr geschätzt und festgelegt. Die Mitglieder der Künstlersozialkasse zahlen dabei nur etwa die Hälfte der Beiträge selbst und sind damit in etwa wie ein „normaler“ Arbeitnehmer gestellt. Der restliche Anteil wird über einen Bundeszuschuss sowie über eine Künstlersozialabgabe des Auftraggebers finanziert.Kuenstlersozialkasse

Besonderheiten der Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse hat einen lediglich verwaltenden Auftrag. Sie prüft einerseits die Zugehörigkeit zum versicherungspflichtigen Personenkreis und meldet ihre Mitglieder bei den Trägern der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der gesetzlichen Rentenversicherung an. Leistungs- und Rentenanträge können nicht direkt an die Künstlersozialkasse gestellt werden, sondern nur beim jeweiligen Träger. Andererseits ist sie zuständig für den Einzug der Künstlersozialabgabe bei Auftraggebern. Dies führt in der Praxis leider immer wieder zu Ärger und Problemen.

Abgaben für die Künstlersozialkasse

Oftmals werden gerade kleinere Aufträge, wie beispielsweise der Entwurf eines Logos, eines Flyers oder ähnlichem über freiberuflich tätige Grafiker abgewickelt, ohne dass der Auftraggeber dessen sozialversicherungsrechtlichen Status kennt. Der Auftraggeber muss nun dabei genau darauf achten, welchen Status der Auftragnehmer hat und gegebenenfalls die Künstlersozialabgabe abführen. Denn dafür ist nicht der Künstler als Auftragnehmer verantwortlich, sondern der Auftraggeber. Häufig fällt dabei erst bei späteren Prüfungen der Künstlersozialkasse auf, dass die Abgabe fällig gewesen wäre. Um diese Nachforderungen zu vermeiden, sollten Sie sich als Auftraggeber gezielt nach dem Status des beauftragten Künstlers erkundigen. Bei der Auftragsvergabe an eine juristische Person, wie beispielsweise eine GmbH, ist wiederum diese für die Abgaben verantwortlich.

 

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