Wer benötigt eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung?

Pferdehaftpflichtversicherung Castrop-Rauxel: Eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung benötigen alle Pferdehalter, gleich ob sie Pferde privat oder gewerblich halten. Pferdehaltung ist regelmäßig nicht in der Privathaftpflichtversicherung enthalten, sondern Sie müssen es gesondert versichern. Im gewerblichen Bereich ist ebenso ein Einschluss oder eine gesonderte Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich.

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Mögliche Haftungsfälle in der Pferdehaftpflichtversicherung Castrop-Rauxel

Die Haftungsrisiken in der Tierhaltung sind vielfältig. Allein durch ihre Größe und Gewicht können gerade Pferde große Schäden an Sachen und Personen anrichten, insbesondere wenn sie doch mal außer Kontrolle geraten. Pferde können eine Körperverletzung beispielsweise durch Tritte oder Umrennen, einen Verkehrsunfall oder andere Beschädigungen verursachen.

Gefährdungshaftung

Werden Pferde privat gehalten, ist der Halter laut Gesetz für jeden Schaden verantwortlich, den sie verursachen. Ohne Rücksicht darauf, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht (Gefährdungshaftung). Diese Gefährdungshaftung in der Pferdehaltung unterscheidet sich durch die Haftungsrisiken in der Privathaftpflichtversicherung. Nur wenn den Geschädigten/ Verletzten dabei ein eigenes Verschulden oder Mitverschulden trifft, können die Schadenersatzansprüche ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.

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Als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen ist man hingegen über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Hierfür benötigt man keine gesonderte Versicherung. Ausgeschlossen sind jedoch beispielsweise Hunde, Rinder, Pferde und Ponys sowie sonstige Reit- und Zugtiere, wilde Tiere sowie Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. Diese müssen Sie immer gesondert versichert.

Sinnvoll ist es meist, den gleichen Versicherer auszuwählen für die Privathaftpflichtversicherung und die Pferdehalterhaftpflichtversicherung. Bei getrennter Versicherung ist es oft schwer festzustellen, ob nun der Halter oder das Tier den Schaden verursacht hat und welcher der Versicherer zuständig ist. Das lässt sich zwar auch mit unterschiedlichen Versicherern lösen aber wenn es sich von vornherein vermeiden lässt, ist dies sicherlich angebracht. Es sei denn, es sprechen sonstige sinnvolle Umstände dagegen.

Wie bereits erwähnt, ist die Problematik bei der Hundehalterversicherung sehr ähnlich. Auch hier ist eine zusätzliche Haftpflichtversicherung notwendig und dringend zu empfehlen. In manchen Bundesländern ist es sogar eine Pflichtversicherung.

Als konzern unabhängiger Versicherungsmakler in Castrop-Rauxel und Dortmund berate ich Sie gerne zur Pferdehaftpflichtversicherung Castrop-Rauxel und suche für Sie den passenden Versicherungsschutz.

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