Gesetzliche Rentenversicherung

 

Gesetzliche Rentenversicherung – Deutsche Rentenversicherung

 



Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung



Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie wurde im Jahr 1889 eingeführt und hat seit dem eine wichtige soziale Aufgabe. Die wichtigste davon, ist die Alterssicherung von Beschäftigten. Der Großteil der angestellten Beschäftigten ist pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung oder ersetzenden Institutionen, wie beispielsweise der Künstlersozialkasse oder den berufsständischen Versorgungswerken, o. ä.. Bestimmte Berufsgruppen können sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Sie müssen sich dann verpflichtend über eine der o. g.  für sie zuständigen Institution versichern. Auch manche Gruppen von Selbstständigen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder ebenfalls in den berufsständischen Versorgungswerken.

Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung



Neben der Pflichtversicherung der meisten Beschäftigten, gibt es auch die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung. Dies kann beispielsweise für Hausfrauen und -männer, Minijobber oder Selbstständige zutreffen, die eben nicht versicherungspflichtig sind. Hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine freiwillige Versicherung sinnvoll ist oder nicht.

Beitragszahlung und Finanzierung



Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden bei Angestellten teilweise vom Arbeitgeber und teilweise vom Arbeitnehmer gezahlt. Die Höhe der Beiträge wird grundsätzlich als Prozentsatz des Bruttoeinkommens bis zur maximalen Höhe der Beitragsbemessungsgrenze berechnet.

Die gesetzliche Rentenversicherung wird als sog. „Generationenvertrag“ im Umlagesystem finanziert. Im Klartext bedeutet dies, die aktuellen Beitragszahler zahlen ihre Beiträge und daraus erhalten die aktuellen Rentner ihre Renten. Dies funktioniert solange das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern in Ordnung ist.

Es ist jedoch schon heute nicht mehr möglich die Renten komplett aus den eingenommenen Beiträgen zu finanzieren, so dass ein hoher Zuschuss aus Steuermitteln gezahlt werden muss. Dieser beträgt bei einem heutigen Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern von ca. 3:1 schon ca. ein Drittel. Da die demografische Entwicklung weiter gehen wird, wird sich das Verhältnis auf fast 1:1 verschieben.

Fazit



Lange Jahre wurde dieses Problem von der Politik schön geredet. Die gesetzliche Rentenversicherung wird eine wichtige Säule bleiben, wird jedoch nicht mehr lebensstatuserhaltend gestaltet werden können. Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre individuelle Versorgungslücke und die Möglichkeiten, diese zu schließen!

Ein erster Schritt dazu ist, Ihre jährliche Renteninformation richtig zu lesen.

Bildquellen

  • Gesetzliche Rentenversicherung: Fotolia: 71554572 - happy mature couple with pc © drubig-photo