Wozu Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung Castrop-Rauxel brauchen?

Berufsunfähigkeitsversicherung Castrop-Rauxel:

Die Absicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, solange man von seiner Arbeitskraft abhängig ist. Also wozu Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung brauchen kann man mit einem Bild beschreiben:

berufsunfähigkeitsversicherung castrop-rauxel

Hätten Sie den Dukatenesel aus dem Märchen im Keller, so würden Sie diesen sicher auch beschützen, beziehungsweise versichern.

Dasselbe gilt für Ihre Arbeitskraft! Fällt Ihre Arbeitskraft weg, so haben Sie ein existentielles finanzielles Problem, solange Sie noch nicht genug arbeitskraftunabhängiges Vermögen geschaffen haben! Dazu braucht man eine Berufsunfähigkeitsversicherung Castrop-Rauxel!

Je höherwertig Ihre Ausbildung, desto höher meist Ihre Verdienstmöglichkeit und damit Ihr Absicherungsbedarf.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2006 der Berufsunfähigkeitsversicherung das Alleinstellungsmerkmal hinsichtlich der Sicherung des Lebensstandards zuerkannt. Dazu braucht man eine Berufsunfähigkeitsversicherung Castrop-Rauxel, denn andere Versicherungsformen können die Berufsunfähigkeitsversicherung nur ergänzen aber nicht qualitativ ersetzen. So haben denn auch Dread Disease, Grundfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, und ähnliche ihre Sinnhaftigkeit insbesondere für Berufstätige, die nicht gegen Berufsunfähigkeit versicherbar sind oder mit geringem Einkommen bei hohen beruflichen Risiken, sich die Prämien nicht leisten können.

Da die Versicherbarkeit dieses existentiellen Risikos mit einer Gesundheitsprüfung verbunden ist, sollte es frühestmöglich angegangen werden, um die Wahrscheinlichkeit von erworbenen „Zipperlein“ gering zu halten, die eine Versicherbarkeit erschweren oder gar unmöglich machen.

Berufsunfähigkeitsversicherung Castrop-Rauxel

Kennen Sie

Die 10 wichtigsten Kriterien für die Berufsunfähigkeitsversicherung Castrop-Rauxel

und ihre Bedeutung?

1. Verhinderung der Altersarmut bei eingetretener Berufsunfähigkeit

Verhinderung der Altersarmut bei eingetretener Berufsunfähigkeit

Es könnte den einen oder anderen wundern, dass dieses Kriterium ganz oben steht. Der Grund ist jedoch recht einfach. Ist die Berufsunfähigkeit eingetreten und Sie beziehen Ihre Berufsunfähigkeitsrente, so ist diese Rente vertragsgemäß zeitlich begrenzt (beispielsweise bis 65 oder 67). Sie würden damit die im Berufsunfähigkeitsfall eintretende finanzielle Hilfebedürftigkeit nur auf den Beginn des Altersrentenbezuges verschieben, wenn Sie nicht auch während der Berufsunfähigkeitsdauer weiterhin Altersvorsorge aufbauen. Es wird vielfach kontrovers diskutiert, ob eine Berufsunfähigkeitsrente mit einer Altersvorsorge (Lebens-/ oder Rentenversicherung) direkt gekoppelt werden soll. Die Gegner dieser Kopplung weisen darauf hin, dass im Falle eines Liquiditätsengpasses der Berufsunfähigkeitsschutz mit reduziert/ gekündigt werden müsse und möglicherweise im Anschluss nicht mehr adäquat versichert werden könnte, beispielsweise da zwischenzeitlich eine Erkrankung eingetreten sei.

Sinnvoll Risikoabsicherung und Altersvorsorge koppeln!

Dieses Problem tritt insbesondere bei der Konstellation auf, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung in der ersten Schicht an eine Basisrente gekoppelt wird, um hier für beide Anteile die steuerliche Förderung der Beiträge zu erreichen. Das ist jedoch nur einem sehr eingeschränkten Personenkreis zu empfehlen. In den meisten Fällen ist davon abzuraten oder sogar von einem Beratungsfehler zu sprechen. Das o. g. Hauptargument der Gegner der Kopplung ist mit recht geringem Aufwand zu vermeiden. Koppelt man die Berufsunfähigkeitsrente direkt an einen Sparvertrag (als BUZ = Berufsunfähigkeitszusatzversicherung), so ist es im Fall einer notwendigen Beitragsabsenkung bei den meisten Gesellschaften möglich, den Sparanteil auf einen Mindestbeitrag zu senken. Damit kann der Berufsunfähigkeitsschutz vollständig erhalten bleiben.

Sollte dies nicht möglich sein (oder der Mindestbeitrag zu hoch sein), kann die Berufsunfähigkeitsrente als eigenständiger Vertrag (SBU) abgeschlossen werden. Dies hat jedoch bei vielen Versicherern Einschränkungen gegenüber einer BUZ zur Folge. Auch bei der Absicherung der Berufsunfähigkeit über eine SBU sollte der dann gesondert abzuschließende Sparanteil mit einer dynamischen Beitragsbefreiung im Berufsunfähigkeitsfall verbunden sein. Für alle anderen Fälle ist die Kopplung von Altersvorsorgesparen und Berufsunfähigkeitsversicherung dringend anzuraten. Der Grund hierfür liegt, wie oben erwähnt, in der endlichen Gestaltung der Rentenzahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung Castrop-Rauxel! Im Vertrag wird eindeutig ein Endalter für die Zahlungen der Berufsunfähigkeitsrente vereinbart (meist zwischen 60 – 67). Die Absicherung der Rentenhöhe in der Berufsunfähigkeitsrente ist jedoch an die finanziellen Gegebenheiten des Versicherungsnehmers gebunden und somit in der Höhe begrenzt.

Richtige Höhe wählen

Bei normalen bis höheren Einkommen wird die Berufsunfähigkeitsrente also auf die Lebenshaltungskosten abgestellt. Da bleibt wenig finanzieller Spielraum für den weiteren Aufbau der Altersvorsorge. Nach dem Ablauf der Rentenzahlung der Berufsunfähigkeitsrente würden Sie als Betroffener somit eine große Deckungslücke in der Altersvorsorge, bis hin zur Altersarmut haben. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung Castrop-Rauxel ohne Vermögensaufbauanteil würde diese Lücke also nur an den Beginn des Altersrentenbezuges verschieben.

Damit genau das nicht geschieht, ist ein vollständiges Versorgungskonzept für den Fall der Berufsunfähigkeit gefragt. Dazu gehört eine dynamische Beitragsbefreiung der Sparbausteine für die Altersvorsorge. Dies bedeutet so, im Fall des Eintritts der Berufsunfähigkeit, dass die Beiträge des Sparanteils vom Versicherer getragen werden und zusätzlich Jahr für Jahr erhöht werden. Diese Dynamik sollte 10% p. a. nicht unterschreiten. Weiterhin sollte an eine Dynamisierung der Berufsunfähigkeitsrente gedacht werden. Sowohl eine aktive Dynamik durch die Steigerung der Beiträge und der damit einhergehenden Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente, als auch eine passive Dynamik, die dafür sorgt, dass die Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsbezug steigt, um den Kaufkraftverlust im Laufe der Zeit aufzufangen.

Dynamische Anpassungen sind sinnvoll

Die aktive Dynamik sollte mindestens den Kaufkraftverlust ausgleichen sowie sich den regelmäßigen Einkommenssteigerungen anpassen. Empfehlenswert ist eine möglichst hohe Dynamik. Die Versicherer begrenzen dies meist auf 10%. Dieses ist auch meine Empfehlung. Der Bedarf an dynamischer Anpassung verändert sich meist im Laufe des Berufslebens. In manchen Phasen gibt es große Einkommenssprünge und in anderen Phasen bleibt das Einkommen relativ konstant. Die hohe Dynamik von 10% führt zur Anpassungsmöglichkeit bei höheren Einkommenssprüngen ohne Gesundheitsprüfung. In Phasen gleichbleibenden Einkommens können Sie die dynamischen Anpassungen zwei Jahre hintereinander ablehnen und erst im dritten Jahr wieder annehmen. Daraus ergibt sich eine sinnvolle Kaufkraftanpassung von etwa 3% im Schnitt.

2. Teuer contra billig

Teuer contra billig

Die Prämie ist für viele Menschen auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung ein wichtiges Kriterium. Dabei stellt sich die Frage: Hat die Prämie der Berufsunfähigkeitsversicherung Castrop-Rauxel Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und ggf. Leistungswilligkeit des Versicherers. Klare Antwort: Natürlich hat sie das!!! Eine Gesellschaft mit „zu“ billigen Beiträgen kann niemals einen ordentlichen Berufsunfähigkeitsschutz dauerhaft gewährleisten. Wobei hier „ordentlich“ nicht nur die Regelungen im Bedingungswerk meint, sondern ebenfalls das Verhalten des Versicherers im Leistungsfall. Versicherer verhalten sich im Leistungsfall recht unterschiedlich. Der Versicherungsrechtler Prof. Schwintowski von der Humboldt-Universität Berlin äußert die Vermutung, dass sich manche Versicherer sich ihre eigentlich zu niedrig kalkulierten Versicherungsbeiträge wieder holen, in dem sie es dem Versicherten im Leistungsfall nicht gerade leicht machen, zu seinen gerechtfertigten Ansprüchen zu gelangen. Er spricht hier sogar von strategischer Leistungsverweigerung. Dies lässt sich empirisch wahrscheinlich nie beweisen, da man ja dabei auch auf die Mithilfe der Versicherer angewiesen wäre.

Wozu Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung brauchen und die Richtige!

Hört man sich im Kollegenkreis der Vermittler um, so werden jedoch regelmäßig die gleichen Namen von Versicherern genannt, bei denen es häufig zu Problemen in der Bearbeitung von Leistungsfällen kommt. Auf der anderen Seite ist aber auch teuer nicht automatisch gut. In der Berufsunfähigkeitsversicherung spielen viele Faktoren eine Rolle, den passenden Versicherer und Versicherungsschutz zu finden. Für das komplexe und wichtige Thema Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist eine kompetente Beratung eines erfahrenen Experten unerlässlich. Wer hier auf Beratung verzichtet, geht fahrlässig mit seiner Existenz um.

3. Verminderte Anfangsbeiträge mit vollem Berufsunfähigkeitsschutz

Verminderte Anfangsbeiträge mit vollem Berufsunfähigkeitsschutz

Gerade für Berufseinsteiger ist die adäquate Absicherung der Höhe nach, oft ein Problem. Jedoch ist das finanzielle Risiko in diesem beruflichen Stadium das Höchste. Das persönliche Vermögen besteht in diesem Stadium meist zu nahezu 100% in dem virtuellen Vermögen der Arbeitskraft. Dagegen stehen oft niedrige Einstiegsgehälter oder gar Altschulden aus BAFöG o. ä., die bedient werden müssen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, wenn der Versicherer für die ersten Jahre einen niedrigeren Beitrag bei vollem Versicherungsschutz anbieten kann.

4. Flexibilität von Beiträgen und Vertragsform

Flexibilität von Beiträgen und Vertragsform

Eine Berufsunfähigkeitsabsicherung sollte frühzeitig abgeschlossen werden und hat daher auch eine entsprechend lange Laufzeit, nämlich bis zum Erreichen der Altersrente bzw. zum Erreichen der Unabhängigkeit von der eigenen Arbeitskraft. Daher können sich Phasen finanzieller Schwierigkeiten z. B. durch Arbeitslosigkeit, Sabbaticals oder Elternzeiten ergeben. Der Versicherer sollte für solche Phasen Möglichkeiten der Überbrückung anbieten können. Im Falle von dauerhaften Zahlungsschwierigkeiten sollte der Versicherer die Umwandlung in eine günstigere Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung (BUZ-Retter) anbieten.

5. Verweisung

Verweisung

Bei Verweisungsmöglichkeiten unterscheidet man zwischen abstrakter und konkreter Verweisung. Von Verträgen in denen noch die abstrakte Verweisung geregelt ist, ist aufgrund ausdifferenzierter Rechtsprechung zu diesem Bereich völlig abzuraten. Selbst bestehende Verträge sind hier auf Sinnhaftigkeit zu prüfen, da sie oft eigentlich keinen Versicherungsschutz bieten. Der zunehmende Preiskampf der Berufsunfähigkeitsversicherer führt zu einer Renaissance der abstrakten Verweisung und gerade „Billiganbieter“ bieten sie wieder an. Hier muss der Kunde auf das „richtige“ Bedingungswerk achten, da die Gesellschaften oft Varianten anbieten, die billiger sind, jedoch eben diese Verweisungsmöglichkeit offen lassen. Die konkrete Verweisung hingegen, macht durchaus Sinn. Diese Klausel besagt doch, dass der Kunde ohne Einbuße seiner Lebensstellung ein vergleichbares Einkommen, wie zuvor erzielt. Es wäre demnach widersinnig, dass er auch noch Berufsunfähigkeitsrenten bezieht, die er gar nicht benötigt.

6. Erhöhungs-/ Nachversicherungsoptionen

Erhöhungs-/ Nachversicherungsoptionen

In ein ordentliches Konzept für die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit gehört eine Dynamik der Beiträge und damit der Leistungen, um dem Kaufkraftverlust entgegen zu wirken. Es gibt jedoch immer wieder Anlässe im Leben, die einen Sprung im Absicherungsbedarf mit sich bringen, wie beispielsweise die Geburt eines Kindes, der Kauf einer Immobilie, u. ä.. Wichtig sind daher ebenso Nachversicherungsoptionen ohne neue Gesundheitsprüfung. Die möglichen Anlässe hierfür sollten möglichst breit gefasst sein, um viele sich verändernde Lebensumstände abzudecken.

7. Beitragsstundung während der Leistungsfallprüfung

Beitragsstundung während der Leistungsfallprüfung

Hier geht es um eine Beitragsstundung für die Phase der Antragsstellung bis zur Feststellung über den Leistungsanspruch. Insbesondere für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung schafft dies dem Kunden finanziellen Spielraum, da aus verschiedenen Gründen bis zur endgültigen Entscheidung mitunter mehrere Jahre vergehen können. Die Beitragsstundung sollte zinsfrei sein. Bei einer möglichen Feststellung der Leistungsfreiheit des Versicherers, sollte die Frist zur Nachzahlung der gestundeten Beiträge möglichst lange sein oder über Guthabenverrechnung geschehen. So kann der Vertrag vom Versicherer nicht wegen rückständiger Beitragszahlung gekündigt werden.

8. Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit

Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit

In den meisten Fällen einer Antragsstellung für Berufsunfähigkeitsleistungen, geht dem eine längere Krankheit und der damit einhergehenden Arbeitsunfähigkeit voraus. Da auch nach Antragsstellung häufig viel Zeit für die Leistungsprüfung ins Land geht, gerät der Versicherungsnehmer regelmäßig in finanzielle Bedrängnis. Wenn auch die Beiträge (siehe Kriterium 7) zur Berufsunfähigkeitsversicherung aktuell nicht gezahlt werden müssen, hat der kranke Mensch kein oder nur geringes Einkommen. Abhilfe kann hier eine Leistung des Versicherers schaffen, die bereits bei Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird. Eine sinnvolle Karenzzeit sind hierfür sechs Monate. Nach sechs Monaten Arbeitsunfähigkeit zahlt der Versicherer also die Leistung, die auch bei Feststellung der Berufsunfähigkeit fällig würde. Im Idealfall ohne zeitliche Begrenzung. In dieser Konstellation gäbe es auch für den Versicherer keinerlei Anreiz zur, in Kriterium 2 erwähnten, strategischen Leistungsverweigerung.

9. Meldefristen

Meldefristen

Ansprüche auf Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung werden häufig erst spät beim Versicherer gemeldet. Die Ursache liegt beispielsweise darin, dass der Kunde aufgrund der Arbeitsunfähigkeit, Krankentagegeld von seiner privaten Krankenversicherung bezieht. Nun wird der KTG-Versicherer irgendwann anfangen zu prüfen, ob der Kunde weiterhin arbeitsunfähig ist oder doch berufsunfähig. Dies kann auch durchaus rückwirkend festgestellt werden. So sieht sich der Kunde erst dann zur Meldung der Berufsunfähigkeit veranlasst, wenn der KTG-Versicherer diese Prüfung beginnt. Dies führt dann meist zu einer „verspäteten“ Meldung. Da sich KTG und Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung Castrop-Rauxel i. d. R. ausschließen, entstehen im Übergang oft Lücken. Der KTG-Versicherer stellt die Leistungen ein und fordert ggf. sogar gezahltes KTG zurück und der Berufsunfähigkeitsversicherer zahlt aufgrund der „Verspätung“ erst mit dem Folgenmonat der Meldung. Dies lässt sich jedoch leicht vermeiden, in dem man sich bei einem Versicherer ohne Meldefristen versichert.

10. Vorvertragliche Angaben

Vorvertragliche Angaben

Macht ein Kunde bei Antragstellung falsche Angaben, so kann der Versicherer sanktionieren und im schlimmsten Fall den Vertrag rückwirkend widerrufen. Unkorrekte oder verschwiegene Angaben betreffen nicht nur den Gesundheitszustand, sondern auch möglicherweise den bei Antragsstellung ausgeübten Beruf. Dies ist natürlich umso fataler, wenn die falsche Angabe erst nach Stellung des Leistungsantrages auffällt was in der Praxis regelmäßig vorkommt, da Versicherer oft erst in verschärfter Form Angaben aus Anträgen überprüfen, wenn eben diese Ansprüche geltend gemacht werden. Hier hat sich eine Änderung insofern ergeben, dass für falsche Angaben in Anträgen nunmehr Fristen gelten innerhalb derer ein Versicherer einen Vertrag rückwirkend sanktionieren bzw. widerrufen kann. Für fahrlässig falsche Angaben gilt eine Frist von fünf Jahren. Bei Vorsatz oder arglistiger Täuschung ist die Frist zehn Jahre.

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