Altersvorsorge Schicht 2

Die Altersvorsorge Schicht 2 der kapitalgedeckten Zusatzversorgung umfasst:

• die betriebliche Altersvorsorge mit allen Durchführungswegen

(Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Pensionszusage und Sozialpartnermodell)

Die staatliche Förderung der Beiträge für betriebliche Altersvorsorge ist extrem hoch. In den meisten Fällen kommt auch noch ein Zuschuss des Arbeitgebers hinzu, der die Attraktivität dieses Altersvorsorgeinstruments weiter steigert.

Neben Möglichkeiten der Ausfinanzierung über versicherungsförmige Wege, gibt es auch die Möglichkeit, die betriebliche Altersvorsorge ohne Hinzunahme einer Versicherungsgesellschaft zu gestalten. Auch diese Möglichkeit bietet viele Vorteile. Welcher Weg und ob mit oder ohne Versicherungsgesellschaft für Sie und Ihr Unternehmen die beste Lösung bietet, können wir gerne in einem für Sie unverbindlichen Beratungstermin erarbeiten.Altersvorsorge Schicht 2

die Förderrente (Riester-Rente)

Auch die Produkte der Altersvorsorge Schicht 2 werden über die Beiträge staatlich gefördert.

Für Riesterprodukte werden Zulagen für den Vertragsinhaber sowie die Kinder gewährt und steuerliche Abzugsmöglichkeiten gewährt. Leistungen aus Riesterverträgen unterliegen in voller Höhe der Besteuerung.

Auch wenn die Riesterrente immer wieder negative Schlagzeilen bekommt, so ist sie bei genauerer Betrachtung für die meisten Menschen äußerst lohnenswert. Dazu muss sich die Gestaltung des Riestervertrags an den Bedürfnissen des Kunden orientieren, um das optimale Förderergebnis zu erreichen. Dann lohnt es sich auch für Sie!

Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge können Sie steuerlich geltend machen. Außerdem, können für die Beiträge zur bAV die Sozialversicherungsbeiträge entfallen.

Abzüge der Leistungen

Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge sind in voller Höhe steuerpflichtig und ggf. GKV + GPV-pflichtig. Eine Ausnahme ist hier die „alte“ Direktversicherung nach EStG 40b. Hier wurde eine Pauschalsteuer auf die Beiträge abgeführt. Im Gegenzug erfolgt die Auszahlung steuerfrei.

Leistungen aus der Riesterrente sind in voller Höhe steuerpflichtig.

Für beide Wege gilt in den allermeisten Fällen: Da die meisten Menschen im Rentenalter deutlich geringere zu versteuernde Einkünfte haben, als im Erwerbsleben, ist es in steuerlicher Hinsicht ein lohnendes Geschäft. Falls Sie wider Erwarten im Rentenalter hohe Steuern zahlen, haben Sie ein ohnehin hohes Einkommen und die Steuern für ein Altersvorsorge Schicht 2 -Produkt werden Sie kaum kümmern!

Bildquellen

  • Altersvorsorge Schicht 2: Fotolia: 72544472 - Senioren joggen gemeinsam in der Natur © Robert Kneschke