Berufsständische Versorgungswerke

Berufsständische Versorgungswerke sind Einrichtungen für die Altersorsorge von den sogenannten freien Berufen, wie beispielsweise Ärzte und Zahnärzte, Apotheker, Tierärzte, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Sie haben ersetzenden Charakter zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Die meisten berufsständischen Versorgungswerke wurden in den 1970er Jahren gegründet. Die Angehörigen der freien Berufe konnten sich nach der Rentenreform von Adenauer Ende der 1950er Jahre nicht freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. So gründeten sich in der Folgezeit viele neue Versorgungswerke, um die Altersvorsorge sicherzustellen. Heute könnten sich Angehörige der genannten Berufe in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern, können sich jedoch von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen und werden zum Pflichtmitglied in ihrem Versorgungswerk. Diese Möglichkeit nutzen die meisten.

Überwiegend Kapitaldeckungsverfahren


Berufsständische Versorgungswerke finanzieren sich größtenteils über Kapitaldeckungsverfahren. Im Gegensatz zum Umlageverfahren des gesetzlichen Rentensystems, wird im Kapitaldeckungsverfahren Vermögen angespart und aufgebaut. Dadurch wird das Versorgungssystem zwar unempfindlicher gegen Einflüsse aus der demografischen Entwicklung aber auch den Versorgungswerken wird spätestens die stark zunehmende Rentnerzahl zu schaffen machen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge um das Jahr 2025 in Rente gehen werden.

Auch ist das Kapitaldeckungsverfahren nicht unproblematisch, da die Wertentwicklung, bzw. Verzinsung des Vermögens von der Situation an den Märkten ist. So macht das aktuelle Zinstief vielen Versorgungswerken Schwierigkeiten, die versprochenen Rentenanwartschaften aufrecht zu erhalten. Einige Versorgungswerke haben bereits Anwartschaften für jüngere Jahrgänge gekürzt. Ebenso kann eine Fehlspekulation in der Geldanlage dazu führen, dass Anwartschaften oder gar bereits laufende Renten gekürzt werden müssen, wie bereits in der Vergangenheit geschehen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung ist dies durch eine verhältnismäßig einfache Satzungsänderung möglich.

Beitragsordnung


In den berufsständischen Versorgungswerken regelt die Satzung des jeweiligen Versorgungswerkes die Höhe der Beiträge. Die meisten Versorgungswerke orientieren sich dabei an den Beiträgen, die auch in der gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten wären.

Rentenhöhe für berufsständische Versorgungswerke


Die Rentenzahlungen aus den Versorgungswerken sind im Schnitt meist höher als die aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies liegt teilweise im Kapitaldeckungsverfahren begründet. Dieses ermöglicht eine Verzinsung von Vermögen, wohingegen beim Umlageverfahren alle eingenommenen Beiträge direkt wieder ausgekehrt werden. Ein anderer wesentlicher Grund ist in der Einkommenssituation der Versorgungswerkmitglieder zu sehen. Diese ist im Schnitt deutlich höher, damit auch die Rentenbeiträge und resultierend die Renten.

Anmerkung


Die Altersvorsorge über berufsständische Versorgungswerke ist auch nicht völlig unproblematisch, jedoch deutlich stabiler als die der gesetzlichen Rente. Durch die Ansammlung von Vermögen ist das System wesentlich demografiefester, weckt jedoch auch immer wieder Begehrlichkeiten der Politik. Das Perfide dabei ist, dass in früheren Zeiten die Freiberufler nicht im gesetzlichen System erwünscht waren. Daher haben sich die Versorgungswerke als Selbsthilfeorganisationen gegründet. Heute, wo dort nicht unerhebliche Vermögen vorhanden sind, schielt die Politik nach Möglichkeiten, diese für das gesetzliche System nutzbar zu machen. Dies unter dem Vorwand, die Versorgungswerkrentner seien bevorzugt und es sollten alle in die gesetzliche Rente einzahlen.

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