Altersvorsorge Castrop-Rauxel: Ist zusätzliche Altersvorsorge notwendig?

Altersvorsorge Castrop-Rauxel

 

Die Frage: „Ist eine zusätzliche Altersvorsorge notwendig?“, lässt sich fast immer eindeutig mit „JA“ beantworten!

Die Zeiten der lebensstatuserhaltenden Versorgung im Rentenalter über die Sozialsysteme ist vorüber. Das sollte zwischenzeitlich auch dem vorletzten Zweifler (denn der letzte war ja Norbert Blüm) klar geworden sein. Die demografische Entwicklung lässt gar keine andere Möglichkeit zu, als das Niveau der gesetzlichen Renten für die zukünftigen Rentner zu senken.

 

 

Übrigens, sind auch Pensionäre und Rentenbezieher der berufsständischen Versorgungswerke davon betroffen. Zwar nicht so unmittelbar und auf einem etwas höheren Niveau, aber auch äußerst schmerzhaft. So wird beispielsweise das Niveau der Pensionen auf ca. 40% des letzten Bruttogehaltes im Jahr 2040 gesenkt. Heute sind es noch über 70%. Auch die Versorgungswerkrentner bekommen indirekt die Auswirkungen der demografischen Entwicklung zu spüren. Gleichzeitig schlägt die extrem niedrige Zinssituation hier voll durch! Auch viele Versorgungswerke tun sich schwer, die notwendigen Erträge zu erwirtschaften.

Spätestens mit Einführung des Alterseinkünftegesetz im Jahr 2005 wurde der Paradigmenwechsel zur reinen Basisabsicherung durch die gesetzliche Rente eingeläutet. Die Systematik der Belastung von Altereinkommen durch Steuern und Sozialversicherungsabgaben sowie die Förderung von Beiträgen wurde vollständig überarbeitet.

Spätestens ab diesem Zeitpunkt ist Eigeninitiative gefragt und zusätzliche Altersvorsorge notwendig bis unerlässlich!

Seit 2005 teilt sich die Altersvorsorge in 3 Schichten auf.

Altervorsorge Castrop-Rauxel

1. Schicht: Gesetzliche Rente, Versorgungswerkrente, private Basisrente (Rürup)

2. Schicht: betriebliche Altersvorsorge, Förderrente (Riester)

3. Schicht: private Rentenversicherung, kapitalbildende Lebensversicherung

 

Diese 3 Schichten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer steuerlichen Förderung und Belastung sowie hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge. Hier eine kurze Übersicht dazu:

Außerdem, können Beiträge in der betrieblichen Altersvorsorge sozialversicherungsfrei sein. Dagegen können bei Renten hieraus Sozialversicherungsbeiträge ebenso wie für gesetzliche Renten anfallen, die natürlich für niedrigere Nettorenten sorgen.

Die unterschiedlichen Förderungen ziehen andere Einschränkungen nach sich, wie z. B. Einschänkungen in der Kapitalentnahme oder der Vererbbarkeit.

Schon anhand dieser wenigen Stichpunkte ist zu ersehen, dass die Altersvorsorgewelt sehr komplex geworden ist. Um hier das optimale Konzept für Ihren individuellen Bedarf zu entwickeln, bedarf es fachkundiger Beratung.

Ich berate Sie gerne zu Ihrer Altersvorsorge Castrop-Rauxel!

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