Altersvorsorge Schicht 3

Produkte aus der Altersvorsorge Schicht 3 zeichnen sich durch hohe Flexibilität aus. Bei sinnvoller Auswahl gehören sie in jedes Altersvorsorgekonzept, insbesondere auch zur vollständigen Absicherung einer möglichen Berufsunfähigkeit. Die sinnvolle Auswahl umfasst hierbei eine Prüfung der Erreichbarkeit der Altersvorsorgeziele mit bestimmten Varianten dieser Produktgattungen. Es gibt große Unterschiede hinsichtlich der Gestaltung, aber alle nennen sich „Rentenversicherung“. Hier gilt es das wirklich passende Konzept für Sie zu finden. Die Unterschiede erschließen sich oft nicht auf den ersten Blick und selbst bei genauerer Betrachtung, sind Äpfel nicht immer gleich Äpfel!Altersvorsorge Schicht 3

In die Altersvorsorge Schicht 3 fallen folgende Altersvorsorgebausteine:

• kapitalbildende Lebensversicherung

Die kapitalbildende Lebensversicherung hat in der Praxis seit Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 für Neuabschlüsse keine wirkliche Berechtigung mehr. Altverträge von vor 2005 können hingegen noch durchaus wertvoll sein.

• Rentenversicherung

Die Förderung der Produkte aus der Altersvorsorge Schicht 3 erfolgt nicht über die Beiträge. Sie sind aus versteuertem Einkommen zu bezahlen.

Dafür fällt jedoch die Besteuerung von Rentenleistungen aus Produkten dieser Schicht deutlich geringer aus. Durch die fehlende Förderung in der Beitragsphase sind Instrumente aus der Altersvorsorgeschicht 3 maximal flexibel handbar. Sie können sowohl kapitalisiert oder teilkapitalisiert werden, als auch übertragen werden oder als Sicherheit für Darlehen dienen. Durch den niedrigen zu versteuernden Anteil in der Rentenphase können flexible Produkte dieser Schicht häufig die Nachteile der fehlenden Beitragsförderung ausgleichen.

Für die Kapitalauszahlung wird unterschieden, ob der Vertrag bis zum 31.12.2004 geschlossen wurde oder danach. Bei Abschluss vor diesem Termin, erfolgt die Auszahlung steuerfrei, wenn Sie mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt haben und der Vertrag mindestens 12 Jahre Bestand hatte. Bei späterem Abschluss ist eine Auszahlung grundsätzlich in voller Höhe steuerpflichtig. Die Auszahlung erfolgt dann mit Abgeltungssteuer. Hat der Vertrag mindestens 12 Jahre bestanden und wird nach dem 62. Geburtstag entnommen, kommt das günstige Halbeinkünfteverfahren zum Tragen, was die Attraktivität nochmals erhöht.

Im Rahmen einer Betrachtung und Berechnung über den gesamten Lebenszeitraum, lässt sich ermitteln, ob ein Produkt aus dieser Altersvorsorge Schicht 3 zu Ihren persönlichen Bedürfnissen passt und wie die nachsteuerlichen Vor- und Nachteile sind, gegenüber Produkten aus den beitragsgeförderten Altersvorsorgeschichten 1 und 2.

Bildquellen

  • Altersvorsorge Schicht 3: Fotolia: 79429818 - Mann und Frau tanzen gemeinsam im Sommer © Robert Kneschke