Private Haftpflichtversicherung Castrop-Rauxel: Die Privathaftpflichtversicherung Castrop-Rauxel ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt! Denn Sie haften gegebenenfalls für Fehler und Missgeschicke in unbegrenzter Höhe und lebenslang. Das kann eine Existenz finanziell vernichten. Die private Haftpflichtversicherung bietet Schutz vor finanziellem Ruin!
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. (§ 823 BGB Schadensersatzpflicht)“
Gegenstand der Privathaftpflichtversicherung (Private Haftpflichtversicherung) ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter oder Eigentümer einer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendeten Wohnung. Dies bezieht sich beispielsweise auf die Räum- und Streupflicht, Bau- und Instandsetzungsarbeiten sowie die Vermietung einzelner Räume.
Darüber hinaus ist der Besitz und Gebrauch von Fahrrädern mitversichert, ebenso wie Sport und der erlaubte, private Gebrauch von Schusswaffen, jedoch mit Ausnahme der Jagd (siehe Jagdhaftpflichtversicherung).
Ebenfalls eingeschlossen ist die Haftpflicht aus der Haltung von Haustieren, ausgenommen Hunde, Pferde und Rinder (siehe Tierhalterhaftpflichtversicherung).
Mitversichert ist auch die Verunreinigung und Verseuchung von Gewässern, soweit diese nicht durch Tankanlagen (siehe Gewässerschadenhaftpflicht) und ähnliches verursacht worden sind.
Mindestempfehlungen und sinnvolle Einschlüsse für die Privathaftpflichtversicherung Castrop-Rauxel:
- Mindestversicherungssumme für Personen- und Sachschäden € 5 Mio
- Gefälligkeitshandlungen
- Forderungsausfall
- Kinder oder andere nicht deliktfähige Personen
- ehrenamtliche Tätigkeiten
- Schlüsselverlustrisiko
Neben dem Versicherungsnehmer sind in der Haftpflichtversicherung folgende Personen mitversichert:
- der Ehepartner
- minderjährige Kinder
- volljährige Kinder, solange sie sich in der Schul- oder ersten Berufsausbildung befinden (eventuell Altersgrenze beachten)
- Mitbewohner mit gleicher Adresse (meist namentliche Nennung erforderlich)
Im Allgemeinen sind die im Folgenden aufgeführten Schäden durch eine private Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt sind Schäden:
- an geliehenen oder gemieteten Sachen
- die bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit entstehen
- die vorsätzlich herbeigeführt werden
- teilweise, die von Kindern unter sieben Jahren (nicht deliktfähig) verursacht werden, wenn Eltern die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben
Bei der Privathaftpflichtversicherung liegen dabei die Prämien für einen Top-Tarif für einen Single bei etwa 46 – 60 € und für eine Familie bei etwa 80 – 100 € jährlich. Dieser geringe Prämienaufwand steht in keinem Verhältnis zum möglichen Schaden, der Ihre finanzielle Existenz vernichten kann.
Als konzern unabhängiger Versicherungsmakler in Castrop-Rauxel und Dortmund berate ich Sie gerne.
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