Gebäudehaftpflichtversicherung Castrop-Rauxel – Haus- und Grundstückseigentümerhaftpflicht

Gebäudehaftpflichtversicherung Castrop-Rauxel: Die Gebäudehaftpflichtversicherung ist keine reine Gebäudehaftpflichtversicherung. Sie versichert vielmehr auch Schäden durch Gefahren auf dem Grundstück. Somit ist es eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Auch unbebaute Grundstücke sind hierüber versicherbar.

Gebäudehaftpflichtversicherung castrop-rauxel

Wer benötigt eine Gebäudehaftpflichtversicherung?

Jeder Hauseigentümer benötigt eine Gebäudehaftpflichtversicherung. Lediglich bei vom Eigentümer selbst bewohnten Häusern ist dieser Versicherungsschutz meist bereits in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen, so dass dafür kein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden muss. Allerings, ist dies jedoch meist begrenzt auf eine Höchstzahl von Wohneinheiten. Regelmäßig sind Häuser mit ein oder zwei Wohnungen noch über die Private Haftpflichtversicherung gedeckt. Ab drei oder mehr Wohneinheiten, benötigen Sie als Eigentümer dann meist eine gesonderte Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, auch wenn Sie selbst in der Immobilie wohnen.

Für alle Immobilien, in denen Sie als Eigentümer nicht selbst wohnen, benötigen Sie generell eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherunge, selbst wenn es sich nur um ein Einfamilienhaus handelt. Ebenso für gewerblich genutzte Gebäude.

Auch für Eigentümer einer Eigentumswohnung ist eine Gebäudehaftpflichtversicherung unbedingt erforderlich. In diesem Fall ist jedoch regelmäßig die Hausverwaltung dafür zuständig, für eine solche Versicherung zu sorgen.

Was zahlt die Gebäudehaftpflichtversicherung Castrop-Rauxel?

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versichert die Schäden, die durch das Gebäude oder das Grundstück verursacht werden. Folgende Schadenbeispiele treten dabei häufig auf:Gebäudehaftpflichtversicherung Castrop-Rauxel

  • Die Räumpflicht im Winter wurde verletzt oder Eiszapfen an der Dachrinne fallen herab und Personen kommen zu Schaden
  • Lose Dach- oder Fassadenteile fallen herab und beschädigen parkende Autos oder im schlimmsten Fall kommt es dabei zu Personenschäden
  • Ein Baum von Ihrem Grundstück stürzt (außerhalb eines Sturmereignisses) um. Hier müssen Sie als Eigentümer eventuell nachweisen können, dass Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sind. Beispielsweise, wenn der Baum von außen erkennbare Schwächen zeigt und Sie als Eigentümer das vorher hätten erkennen müssen.
  • Nicht ordnungsgemäße Hinweise oder Absperrungen an Teichen und ähnlichem, in deren Folge Personen zu schaden kommen

Die Prämien für Versicherungen in dieser Sparte sind verhältnismäßig gering, die potentiellen Schadensummen jedoch extrem hoch!

 

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