Mütterrente vor 1992 geborene Kinder

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Die Mütterrente vor 1992 geborener Kinder wird wohl zum 01.07.2014 kommen

Im Rentenpaket der GroKo ist die Mütterrente für vor 1992 geborene Kinder ein wichtiger Bestandteil und wird wohl zum 01.07.2014 eingeführt.

Damit wird die Kindererziehungszeit finanziell stärker gewürdigt, in dem ein zusätzliches Babyjahr und somit ein weiterer Rentenpunkt für jedes vor 1992 geborene Kind auf dem Rentenkonto gut geschrieben wird.

 

Nutzen können diesen Effekt alle Mütter, aber nicht bei allen geschieht dies automatisch. Um in den Genuss des zusätzlichen Rentenpunktes tatsächlich zu kommen, muss eine Versicherungszeit von mindestens 60 Monaten in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt sein.

 

Durch die zusätzlich anrechenbare Beitragszeit für die Mütterrente vor 1992 geborener Kinder, kommen jedoch viele Mütter mehr in den Genuss einer gesetzlichen Rente. Hat beispielsweise eine Frau 3 Kinder vor 1992 geboren, hat sie bisher dafür 3 Jahre (pro Kind 1 Jahr) als Rentenanwartschaft erhalten. Ist sie ihr ganzes Leben „nur“ Hausfrau gewesen, erwarb sie so keinen eigenen Rentenanspruch. Durch das zusätzliche Rentenjahr pro Kind, hat sie nun 6 Jahre Anwartschaft erarbeitet und so plötzlich einen eigenen Rentenanspruch. Auf Basis des heutigen Wertes eines Rentenpunktes von € 28,61 sind dies immerhin rund € 170,– p. m..

 

Auch können Mütter, die nur ein oder zwei Kinder vor 1992 bekommen haben nun leichter einen eigenen Rentenanspruch erwerben. So bringen zwei Kinder neuerdings 4 Anwartschaftsjahre. Um die 5 Jahre voll zu bekommen, können nun für 12 Monate Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden. Der Mindestbeitrag liegt im Moment bei € 85,05 p. m.. Dadurch würde die bis dato wirkungslose Anwartschaftszeit aktiviert und es entsteht ein Rentenanspruch von rund € 140,– p. m.. Nach etwas über 7 Monaten Rentenbezug, wäre also der Beitrag für die fehlenden 12 Monate herein geholt und die Rente wird lebenslang gezahlt!

 

Selbst bei nur einem Kind, rechnet sich eine freiwillige Beitragszahlung, um die Vorversicherungszeit zu erfüllen, nach wenigen Jahren.

 

Häufig sind ja auch schon einige Monate oder wenige Jahre auf dem Rentenkonto, beispielsweise durch Ausbildungszeiten vorhanden, so dass die Anzahl der fehlenden Beitragsmonate zum eigenen Rentenanspruch gering sind.

 

Sogar Selbstständige oder Angehörige eines berufsständischen Versorgungswerkes können so Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben, ohne jemals einen Beitrag geleistet zu haben.

 

Prüfen Sie, ob es sich für Sie lohnen kann!

 

Bildquellen

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