Achtung: Frist für Altverluste
Haben Sie noch Altverluste aus Aktienverkäufen bis zum 31.12.2008? Bis zum Ende dieses Jahres können diese noch recht unkompliziert mit Gewinnen seit 01.01.2009 verrechnet werden. Ab Januar 2014 wird sich das für die meisten nicht mehr lohnen, beziehungsweise möglich sein, da die Verrechnung dann stark eingeschränkt wird.
Da die Börsen seit einiger Zeit doch sehr freundlich tendierten und viele Allzeithochs erreicht wurden, dürften auch in Ihrem Portfolio einige positive Titel mit Gewinnen enthalten sein. Es könnte sich also durchaus lohnen, diese innerhalb dieses Jahres zu verkaufen, um die Altverluste gegen rechnen zu können und so die Abgeltungssteuer zu vermeiden. Wenn Sie von den verkauften Papieren überzeugt sind, können Sie sie auch später erneut kaufen.
Sie sollten allerdings nicht bis zum letzten Tag warten! Für Beratung rund um das Thema Geldanlagen stehe ich Ihnen mit Expertenwissen gerne zur Verfügung!
Bildquellen
- Abgeltungssteuer: Fotolia: 19573270 - Abgeltungssteuer Schild © Deminos