Für eine Beratung und Zusammenarbeit in Sachen der individuellen Finanzanalyse und für ganzheitliche Finanzplanung bildet dabei größtmögliches Vertrauen die notwendige Basis.
Vertrauen entwickelt sich durch:
individuelle Ausrichtung auf Ihre Bedürfnisse als Mandant
Transparenz der Lösungsvorschläge
und Kompetenz des Beratenden.
Wie ist der Beratungsablauf für eine ganzheitliche Finanzplanung?
1. Das kostenlose Erstgespräch
Wie bereits erwähnt, ist Vertrauen dabei einer der Basisfaktoren für eine langfristige Zusammenarbeit. Zum Aufbau einer vertrauensvollen Kunden-Berater-Beziehung ist dabei der „Nasenfaktor“ nicht zu unterschätzen. Die „Chemie“ muss stimmen. Geben Sie uns beiden die Möglichkeit des Kennenlernens.
Im Erstgespräch geht es dabei um eine erste Ermittlung Ihres Beratungsbedarfes und die Klärung grundsätzlicher Fragen zum Ablauf für die weitere Beratung und Betreuung. Da die Beratung auf Honorarbasis im Finanzbereich für viele Mandanten unbekannt oder die Kenntnisse und Erfahrungen nur sehr oberflächlich sind, gehen wir in diesem Gespräch auch darauf ein und erörtern die Vor- und Nachteile der Honorarberatung und die Unterschiede zur Provisionsberatung.
2. Bestandsanalyse mit anschließender Ergebnispräsentation
Nach für beide Seiten positiv verlaufenem Erstgespräch erfolgt eine Ist-Analyse der vorhandenen Vermögens- und Altersvorsorgebausteine. Hierzu ist Ihre Mitarbeit erforderlich, um alle dafür notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Ziele der Analyse sind:
–Verschaffung eines Gesamtüberblickes des Status Quo für Berater und Mandanten
–neutraler finanzmathematischer Abgleich von Soll und Ist der bereits vorhandenen Finanzprodukte
–Hierbei Aufdecken von möglichen Schwachstellen
–Finanzmathematische Berechnungen für finanzielle Wunschversorgung im Alter
–Diskussion von Vor- und Nachteilen der vorhandenen Finanzprodukte
3. Erarbeiten eines Grundkonzeptes
Auf Basis der Bestandsanalyse und der diskutierten Ergebnisse werden im nächsten Schritt Ihre finanziellen Ziele und Wünsche aufgenommen sowie Ihre persönlichen Präferenzen hinsichtlich der (Rendite-) Erwartungen, der Risikotragfähigkeit und Flexibilität eines Altersvorsorgekonzeptes besprochen.
Unter Einbeziehung der vorhandenen Versorgungsbausteine und der definierten Ziele und Anforderungen, werden von mir darauf hin zunächst konzeptionelle Umsetzungsvorschläge erarbeitet.
4. Diskussion der Umsetzungsvorschläge
Die konzeptionellen Umsetzungsvorschläge sollen möglichst genau zu Ihren geäußerten Zielen und Erwartungen passen, was naturgemäß nicht immer auf Anhieb gelingt und daher der gemeinsamen Erörterung bedarf.
Sie setzen sich zudem meist aus Bausteinen verschiedener Produktgattungen zusammen, die wiederum jeweils unterschiedliche Bedingungen erfüllen sollen. Die konkrete Auswahl mit welchen Produkten welcher Produktgeber und auf welchen Plattformen die Umsetzung dann auch tatsächlich erfolgen soll, wird hiermit vorbereitet. Am Ende dieses Beratungsteils sollen Sie in der Lage sein, für sich eine sinnvolle Entscheidung treffen zu können.
5. Umsetzungsphase Grundkonzept
Es soll dann eine sukzessive Umsetzung der besprochenen Maßnahmen auf Basis des vorhergehenden Beratungsprozesses folgen.
6. Laufende Betreuung mit jährlichen Kontrollterminen
Nach erfolgter Umsetzung der Grundkonzeption finden jährliche Servicetermine statt. Dabei werden folgende Punkte besprochen:
– aktualisierter Status Quo
– Überprüfung der vorhandenen Finanzanlagen
– Anpassungen von persönlichen Zielen des Mandanten, beispielsweise durch berufliche oder private Veränderungen
– Anpassungen an Rahmenbedingungen, beispielsweise durch gesetzliche Änderungen oder Änderungen im familiären Umfeld
Da sich der zeitliche Aufwand aufgrund individueller finanzieller Ausgangssituation und Kenntnisse von Mandant zu Mandant sehr stark unterscheidet, ist somit eine genaue Vorhersage schwer möglich. Erfahrungsgemäß verteilt sich jedoch der beschriebene Beratungsprozess meist auf 2 – 5 persönliche Termine zwischen 2-3 Stunden Dauer.
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