Renteninformation der Rentenversicherung richtig lesen!
Können Sie die Renteninformation der Rentenversicherung richtig deuten?
Lesen Sie die Renteninformation der Rentenversicherung richtig!
Ab dem 27. Geburtstag erhält jeder Versicherte der Deutschen Rentenversicherung, der 5 Jahre Beiträge entrichtet hat, jährlich eine Renteninformation. Dort sind eine Vielzahl von wichtigen aber auch von verwirrenden Informationen enthalten. Finden Sie nachfolgend wertvolle Hinweise, um Ihre Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung richtig zu lesen.
Beginn der Regelaltersrente
In diesem Abschnitt wird Ihr Regelaltersrentenbeginn ausgewiesen.
Je nach Geburtsmonat und Geburtsjahr ist dies unterschiedlich.
Ab Jahrgang 1964 und jünger ist das Regelalter für den Rentenbeginn grundsätzlich 67. (Es gibt wenige Ausnahmen)
Für jeden Monat, den Sie vor Ihrem Regelaltersrentenbeginn in Rente gehen möchten, werden Ihnen 0,3% abgezogen und das lebenslang!
Bruttorente: Abzüge Sozialversicherung und Steuer
Wichtiger Hinweis, dass der unten ausgewiesene Betrag ein Brutto-Betrag ist. Hiervon müssen Sie noch Abzüge für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung herunter rechnen. Je nach KV-Status können dies bis zu 18% sein. Außerdem müssen auf die Rente Steuern gezahlt werden. Der Anteil des steuerpflichtigen Rentenbezuges richtet sich nach dem Jahr, in dem die Rentenzahlung beginnt.
Der Steuersatz richtet sich nach den gesamten steuerpflichtigen Einkünften im Rentenalter.
Je nach Rentenbeginnjahr und Steuersatz führt dies nochmals zu einer deutlichen weiteren Reduzierung.
Erwerbsminderungsrente
Die ausgewiesene Rente bei voller Erwerbsminderung ist nicht zu verwechseln mit einer Berufsunfähigkeitsrente. Die Erwerbsminderungsrente wird frühestens gezahlt, wenn Sie weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten können. Die Hürden sind in der Praxis hier extrem hoch. Selbst wenn Sie die Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten würden: Könnten Sie davon leben?
Erreichte Rente
Dieser Wert ist Ihre erreichte Rente, die Sie mit Beginn Ihrer Regelaltersrente erhalten würden, wenn Sie keine Beiträge mehr leisten würden.
Hochrechnung Rente
Dieser Wert wäre Ihre Rente, die Sie mit Beginn Ihrer Regelaltersrente erhalten würden, wenn weiterhin Beiträge in der durchschnittlichen Höhe der vergangenen fünf Jahre geleistet würden.
Einkommenssteigerungen würden zur Erhöhung führen. Allerdings nur bei Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Bei Gutverdienenden tritt dieser Effekt nicht ein. Mögliche Beitragspausen durch Krankheit, Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit reduzieren die prognostizierten Beiträge.
Rentenanpassungen
In Ihrer Renteninformation der Rentenversicherung wird dieser Wert wird mit einer durchschnittlichen Rentensteigerung von 1 bzw. 2% in der Zukunft hoch gerechnet.
Tatsächlich lag die durchschnittliche Steigerung der Rente in den letzten 15 Jahren jedoch nur bei ca. 0,74%;
im Zeitraum 2004 – 2010 sogar nur bei rund 0,57%!
Renten und Löhne
Die Entwicklung der Renten ist an die Entwicklung der Löhne gekoppelt. Durch einen sog. Rentenfaktor wurde jedoch dafür gesorgt, dass die Renten weniger stark steigen als die Löhne. Dies führt zu einer Vergrößerung der Versorgungslücke zwischen letzten Gehalt und der Rente.
In der Renteninformation der Rentenversicherung wird darauf explizit hingewiesen. Aber, wissen Sie was das tatsächlich bedeutet?
Rente und Inflation
In den Hochrechnungen der Renteninformation der Rentenversicherung wird der Kaufkraftverlust nicht berücksichtigt.
Die durchschnittliche Inflation der letzten 40 Jahre lag bei ca. 2,5%.
Auch ohne genaue Berechnungen kann man davon ausgehen, dass sich innerhalb von 20 Jahren die Kaufkraft etwa halbiert. Wenn Sie heute also etwas für € 1.016,– anschaffen wollen, werden Sie in 20 Jahren in etwa € 2.000,– benötigen. Wenn auch die angestellten Hochrechnungen wahrscheinlich viel zu optimistisch sind, weist die DRV immerhin darauf hin, dass die Rente wahrscheinlich nicht ausreicht. Sehr weise ;-)
Finanzzitat
Was bringt einem Glück? Man kann damit nichts kaufen. - Henny Youngman FinanzZitat von FinanzMonitor.com.
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