Vergütung durch Vermittlungshonorar/ Provisionsfreie Nettotarife und ganzheitliche Finanzberatung

Was beinhaltet die Vermittlung von provisionsfreie n Nettotarife n und eine ganzheitliche Finanzberatung?

Finanzanalyse

Zur Erstellung einer Finanzanalyse liegen dabei die Stundensätze im Branchendurchschnitt bei etwa 130 €/h zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer mit einer -von wenigen Ausreißern abgesehen- relativ schmalen Schwankungsbreite. In den allermeisten Fällen wird dem Wunsch der Mandanten nach einem kalkulierbaren Preis Rechnung getragen und dafür eine Pauschalvereinbarung getroffen, die sich je nach dem vorher geschätzten Aufwand bemisst.

Servicegebühr Vermögensanlagen

Für die laufende Betreuung von Vermögensanlagen vereinbaren wir in der Regel eine Servicegebühr, die sich dabei am Netto-Anlagevolumen (NAV) bemisst. Die übliche Größenordnung sind hier 1% des NAV zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Anlagevolumina oberhalb von € 100.000,– reduziert sich dabei der Prozentsatz und damit die Gebühr. Beim Einsatz von Investmentfonds wird entweder auf kostengünstige Indexfonds zurück gegriffen oder wenn auf Mandantenwunsch aktiv gemanagte Investmentfonds eingesetzt werden sollen, fließen mögliche Kickback-Zahlungen an Sie als Kunden zurück. In beiden Fällen werden i. d. R. keine Ausgabeaufschläge erhoben.

Provisionsfreie Nettotarife Versicherungsprodukte

Für die Vermittlung von Versicherungsprodukten (z. B. Rentenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, u. ä.) werden auf Wunsch provisionsfreie Nettotarife eingesetzt. Hier gilt eine pauschale Grundgebühr für die Produktbeschaffung von € 500,– zzgl. 5 Monatsbeiträgen (bei Verträgen ohne Risikoprüfung) und 7 Monatsbeiträge (bei Verträgen mit Risikoprüfung) als Vermittlungshonorar. Die Vermittlung von Versicherungsprodukten ist umsatzsteuerfrei.

Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich Honorartarif zu Provisionstarif mit zwei Beispielrechnungen:

Beispiel RentenversicherungProvisionsvertragHonorarvertragProvisionsvertragHonorarvertrag
Monatsbeitrag€ 100,--€ 100,--€ 500,--€ 500,--
Beitragszahlungsdauer30 Jahre30 Jahre15 Jahre15 Jahre
Beitragssumme€ 36.000,--€ 36.000,--€ 90.000,--€ 90.000,--
Abschlusskosten ohne Risikoprüfung ca.€ 1.440,--€ 900,--€ 3.600,--€ 2.500,--
Abschlusskosten mit Risikoprüfung ca.€ 1.440,--€ 1.000,--€ 3.600,--€ 3.000,--

 

Außer der direkten Ersparnis bei den Abschlusskosten, werden dabei zusätzlich weitere Kostensenkungen erzielt, in dem wir kosteneffiziente Produkte einsetzen. Dadurch steigen Ihre Ablaufleistungen, ohne dass Sie ein höheres Risiko eingehen müssten.

Auch hier gilt die alte Kaufmannsregel: Im Einkauf liegt ein Faktor für den späteren Gewinn!

 

Provisionsbasierte Vergütung:

Es gibt Produktbereiche, in denen die provisionsvergütete Beratung sinnvoller ist. Dies ist überall dort der Fall wo eine Transparenz der Kosten und Vergleichbarkeit der Produkte gegeben ist. Dies ist in den meisten Schadenversicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Unfall, etc.) der Fall. Hier gäbe es zwar auch die Möglichkeit provisionsfreie Produkte zu wählen, in der Praxis ist dies jedoch selten wirklich sinnvoll. Stellen Sie dort vergleichbare Versicherungskonzepte gegenüber, so kann als hartes Entscheidungskriterium die Prämie dienen. Der Anteil der Provision an der Gesamtprämie ist dabei für Sie als Kunden von nachrangigem Interesse.

Auch für diverse Finanzanlagen bei denen, die im Produkt enthaltenen Kosten ausreichend transparent sind, ist die Vergütung des Vermittlers in Form der Provisionszahlung vom Produktgeber meist unkritisch, sofern er den Kunden offen darüber informiert.

 

Statusinformation (in Ergänzung zu den im Impressum gemachten Angaben):

LeuschnerKonzept Christian Leuschner hat für die Finanzanlagenvermittlung den rechtlichen Status gemäß 34f GewO und für die Versicherungsvermittlung gemäß 34d GewO.

Seit 01.01.2013 gilt eine gesetzliche Offenlegungspflicht zu allen Bestandteilen der Vergütung für Finanzanlagen nach 34f GewO. Bereits seit 2011 ist der transparente Umgang mit Abschluss- und Produktkosten jeder Art gängige Praxis für mich und selbstverständlich. Dies betrifft sowohl die Vergütung über provisionsbasierte Produktvermittlung als auch die Vermittlung und Beratung von Finanz- und Versicherungsprodukten auf Honorarbasis.

Seit dem 01.08.2014 ist eine neue Verordnung ( 34h GewO) in Kraft, die einen neuen möglichen Status für Honorar-Finanzberatung, bzw. Honorar-Finanzanlagenberater ermöglicht. Ich habe mich bewusst gegen diesen Status entschieden, da dieser mit großen Einschränkungen in der Produktauswahl und steuerrechtlich ungeklärten Fragen bei Weitergabe von erhaltenen Provisionen an Sie als Kunden verbunden ist. Ich bleibe daher beim seit langen praktizierten Mischmodell mit transparentem und offenen Umgang hinsichtlich sämtlicher Gebühren und Kosten.

Der Status als 34h-Berater lässt das Mischmodell nicht zu.

 

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