Was ist mit meiner Krankenkasse wenn ich in Rente gehe?

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Gerade wenn der Ruhestand naht, möchte man auf Nummer sicher gehen, auch als Rentner weiterhin bestmöglich versichert zu sein – ganz besonders in Bezug auf die Wahl der passenden Krankenkasse. Dabei hängt diese Entscheidung einerseits vom zuvor ausgeübten Beruf ab oder auch vom Status, ob man bis dato gesetzlich oder privat krankenversichert war. So wechseln Mitglieder der gesetzlichen Kasse in der Regel automatisch in die Krankenversicherung der Rentner, kurz KVdR.sorgenfreie geldanlage

 

Vorausgesetzt wird dabei allerdings, dass eine sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt ist. Das bedeutet, der potentielle Rentner muss in der zweiten Hälfte seiner Berufstätigkeit für mindestens 90 Prozent der Zeit Mitglied einer gesetzlichen Kasse gewesen sein. Trifft dies nicht zu, kann unter bestimmten Bedingungen eine freiwillige Mitgliedschaft beantragt werden. Die Deutsche Rentenversicherung prüft dann den Einzelfall.

 

Sind Sie dann KVdR-Mitglied, gilt für die Krankenversicherung im gesetzlichen System der allgemeine Beitragssatz in Höhe von derzeit 15,5 Prozent. 8,2 Prozent sind selbst zu tragen,7,3 Prozent steuert die Deutsche Rentenversicherung bei, die auch ihren jeweiligen Anteil gleich von der Rente abzieht und an die KVdR abführt.

 

Ein Vorteil: Für Ihren Beitragssatz spielen zusätzliche Einkünfte aus Zinsen und Mieten oder einer private Rente keine Rolle. Beziehen Sie jedoch mehrere Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wie zum Beispiel Altersrente und Witwen- bzw. Witwerrente, sind alle Renten beitragspflichtig.

 

Anders sieht es wiederum bei Selbstständigen und Freiberuflern aus, bei diesen werden zusätzliche Einnahmen in der Regel für die Beitragsermittlung herangezogen, wenn auch zu einem ermäßigten Beitragssatz. Und bei Privatversicherten hängt der zukünftige Beitrag vom Eintrittsalter und dem geltenden sowie individuell gewählten Tarif bei der privaten Krankenversicherung ab.

 

Ein Wechsel in das gesetzliche System ist für Menschen über 55 Jahre nur möglich, wenn der Betroffene arbeitslos wird oder sein Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. Für privat krankenversicherte Rentner kann aber unter Umständen und auf Antrag ein Zuschuss zu ihrer freiwilligen oder privaten Krankenversicherung geleistet werden.

 

Ich berate Sie gern und rechtzeitig – bei allen Fragen rund um Ihren zukünftigen Ruhestand.

 

 

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